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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Brettspielheld Ahrweiler ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://brettspielheld.de/ und wurde am 04.07.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Brettspielheld Ahrweiler ist ein lokaler Fachhandel mit Onlineshop für Brett‑ und Gesellschaftsspiele.

• Fachhandel vor Ort:
- Sortiment von Kinder- über Familienspiele bis hin zu Kenner- und Expertenspielen
- Persönliche Beratung vor Ort
- Barrierefreier Eingang und moderne Zahlungsmethoden (Karte, NFC)

• Onlineshop:
- Vollständig integriertes Online‑Portal mit breitem Sortiment ausgewählter Spiele und Zubehör
- Online‑Bestellung mit Lieferung nach Hause und/oder Abholung im Laden

• Events und Community
- Regelmäßige Spiele‑Events im Laden

• Lokal & digital verbunden
- Kombination aus lokalem Treffpunkt und digitaler Vertriebsstätte – verbunden durch persönliche Beratung vor Ort und Online‑Bestellmöglichkeiten

Ziel der Seite:
Brettspielheld möchte alle Menschen – vom Neuling bis zum erfahrenen Spieler – professionell beraten und versorgen. Der Fokus liegt auf Gemeinschaft, Spielen zum Anfassen und einer unkomplizierten Kombination aus stationärem Erlebnis und Online‑Shop.

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Mit Hilfe der folgenden Methode hat Brettspielheld Ahrweiler die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
  • Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Alexander Petkovski
Niederhutstraße 52-54
53474, Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 / 82 99 041
info@brettspielheld.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.